Sie können sich als Freiberufler entscheiden, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen oder nicht. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die zu Beginn bedacht werden sollten.
- Ein freiberufliches Korrektorat erfährt in diesem Ratgeberportal vieles über Steuern, Finanzen, Recht, Honorare, Versicherung sowie Aus- und Fortbildung.
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www.erfolg-als-freiberufler.de/
- Manche komplizierten Aufgaben und Tätigkeiten eines Freiberuflers lassen sich besser über Videos und Bilder verdeutlichen. Hierzu gehören auch Angebote der Krankenversicherungen und Mikrokredite für Freiberufler.
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www.freiberufler.tv/
- Freiberufler müssen sich für viele Dinge interessieren, um erfolgreich zu sein.
Was kostet ein Steuerberater, wo soll ich werben, wie gewinne ich Neukunden?
Dies sind Fragen, die beantwortet werden müssen.
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www.freiberufler-in.de/
- Die Summen bezeichnen die reinen Gewinne, als die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Wenn Sie sich für diese Regelung entscheiden, dürfen Sie aber zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und sind im Gegenzug auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Vermerken Sie auf Ihren Rechnungen, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
- Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, so bedeutet das, dass Sie im Jahr der Gründung Ihres Unternehmens nicht mehr als 17.500 Euro verdienen dürfen, im Jahr darauf dürfen es voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro sein.
- Zum Jahresende sind Sie nicht zur Bilanz verpflichtet, sondern können eine einfache Gewinnermittlung vornehmen. Dafür müssen Sie lediglich die Ausgaben gegen die Einnahmen rechnen und erhalten so den Gewinn. Sie können aber auch von der pauschalen Berechnung Gebrauch machen und dürfen so maximal 2400 Euro bei einer hauptberuflichen Tätigkeit von den Einnahmen abziehen.